
Infos zum
Nahverkehr
Der Nahverkehr in NRW fährt seit Mai wieder nach Regelfahrplan. Um weiterhin die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt verpflichtend, in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei einem Verstoß wird seit dem 12.8. ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Maßnahmen im Nahverkehr
Was die Verkehrsunternehmen tun:
- Vordereinstieg in Bussen: Bei den meisten Verkehrsunternehmen ist der Vordereinstieg und somit auch der Ticketkauf im Bus wieder möglich. Fahrgäste und Busfahrer*innen werden durch eine Plexiglasscheibe getrennt, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
- Automatisches Öffnen der Türen: Sofern technisch möglich, öffnen die Fahrer*innen an jeder Haltestelle die Türen des Fahrzeugs. Dadurch ist eine Berührung des Türöffners nicht mehr notwendig und der Innenraum der Fahrzeuge wird an den Endhaltestellen gelüftet.
- Erhöhte Reinigungsintervalle: Die tägliche Reinigung der Fahrzeuge wird ausgeweitet, teilweise kommen zusätzlich antivirale und antibakterielle Desinfektionen zum Einsatz.
- Service im Kundencenter: Die meisten Unternehmen haben ihre Kundencenter und Verkaufsstellen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet. Teilweise gibt es noch geänderte Öffnungszeiten, mehr dazu erfahren Sie auf den Webseiten der jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Was die Fahrgäste tun können:
- Mund-Nase-Bedeckung tragen, auch schon in den Bahnhöfen sowie an Bahnsteigen und Haltestellen
- Abstand halten
- Hygieneregeln beachten
- Bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zu Hause bleiben und telefonisch medizinische Hilfe suchen
Hygiene im Nahverkehr
Die 7 wichtigsten Hygieneregeln
Im Alltag begegnen wir einer Vielzahl von Erregern wie Viren und Bakterien. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen – nicht nur im Zeitalter von Corona.
Die Corona-Warn-App in Bus und Bahn nutzen
Fragen und Antworten zum Coronavirus im NRW-Nahverkehr
Der Nahverkehr in NRW verkehrt seit Mai wieder nach Regelfahrplan, sodass alle Fahrgäste Bus und Bahn nutzen können. Dabei ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend, außerdem gelten auch im Nahverkehr die Abstands- und Hygieneregeln.
Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im NRW-Nahverkehr gilt seit dem 27. April. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch Schals bzw. Tücher. Bereits beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht wird seit dem 12.8. ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Außerdem werden Fahrgäste gebeten, sofern dies möglich ist, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen den Mindestabstand einzuhalten.
Wer keine textile (Alltags-) Maske, Tuch oder Schal vor Mund und Nase trägt, riskiert ein Bußgeld. Ein Visier gilt nicht als Maske.
Die Erhebung erfolgt durch die Ordnungsämter, die Bundespolizei unterstützt im Bedarfsfall durch die Aufnahme der Ordnungswidrigkeit und übermittelt die nötigen Informationen an die Behörden. Fällt einem Zugbegleiter eines Eisenbahnunternehmens ein Verstoß auf, so spricht er die Person darauf an. Sofern die betroffene Person nicht freiwillig die notwendigen Angaben zur Identitätsfeststellung macht, oder die Situation im Zug eine Identitätsfeststellung nicht zulässt, wird die Bundespolizei und/oder das Ordnungsamt hinzugezogen. Die betroffene Person wird im Anschluss per Post kontaktiert.
Was passiert, wenn eine Person ohne Maske in einem Zug unterwegs ist, der über die NRW-Grenze fährt?
Maßgeblich ist, wo der Verstoß festgestellt wird. Ordnungswidrigkeiten nach der CoronaSchVO werden in 15 von 16 Bundesländern mit Bußgeldern geahndet. In NRW beträgt das Bußgeld 150 Euro, im angrenzenden Niedersachsen zwischen 100 und 150 Euro, in den benachbarten Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen 50 Euro.
Die kostenlose Corona-Warn-App misst mittels Bluetooth-Übertragung den Abstand zu anderen Smartphones und speichert diese Daten anonymisiert auf dem Handy, wenn diese auch die App installiert haben. Wird nun ein*e Nutzer*in positiv auf Covid-19 getestet, kann er*sie das Ergebnis über die App teilen. Dadurch werden alle Kontaktpersonen informiert und können sich auch ohne Symptome testen lassen. Die Corona-Warn-App soll so dabei helfen, Kontakte von Infizierten schneller nachzuvollziehen, um frühzeitig Infektionsketten zu durchbrechen. Dies ist besonders dort hilfreich, wo verhältnismäßig viele Menschen in einem geschlossenen Raum aufeinandertreffen – also auch in Bus und Bahn. Die Verkehrsunternehmen haben deshalb eine klare Empfehlung an Fahrgäste ausgesprochen, die App zu nutzen. Es werden keine Geodaten gespeichert. Es werden nur Daten an einen zentralen Server gesendet, wenn eine Covid-19-Infektion gemeldet wird. Weitere Infos gibt es auf der Seite der Bundesregierung.
Inzwischen ist in den meisten Bussen der Ticketkauf beim Fahrer wieder möglich, auch Automaten stehen zum Kauf bereit. Dennoch empfehlen wir, Fahrscheine online oder via App zu erwerben, um die Möglichkeiten einer Ansteckung zu reduzieren.
Es gelten die bestehenden Regelungen für Umtausch und Erstattung im NRW-Tarif. Zusätzliche Kulanzregelungen, die anlässlich der Corona-Epidemie eingeführt wurden, sind Ende Juni ausgelaufen. Wenn Sie ein Jobticket nutzen, sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen auf, bei dem Sie Ihr Jobticket gekauft haben. Dort werden Sie darüber informiert, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall richtig ist und welche Kulanzregelungen für Sie gelten.
Bei einem von Behörden festgestellten Corona-Verdacht wird die betroffene Person dem Rettungsdienst übergeben, die Polizei informiert, der betroffene Zugteil gesperrt und nach der Fahrt professionell gereinigt und desinfiziert. Seit dem 17. April besteht keine Meldepflicht mehr bei der Bundespolizei für Corona-Verdachtsfälle im Zug, auch die „Aussteigerkarte Schienenverkehr“ wird nicht mehr ausgegeben.
Ja. Informieren Sie bitte das für Sie zuständige Gesundheitsamt darüber, mit welchen Linien Sie wann gefahren sind.
Laut Anweisung der Bundespolizei sind Verdachtsfälle vom Zugpersonal an die Bundespolizei zu melden. Hier bestehen enge und eingespielte Kommunikationsprozesse von den Mitarbeitern über die Leitstellen der Bahnen zu den zuständigen Stellen. Die Bundespolizei entscheidet über die nächsten Schritte wie Stopp des Zuges, Übergabe der betroffenen Person an den Rettungsdienst, Aufnahme der Personalien von Mitreisenden im Umfeld der betroffenen Person. Die Bundespolizei leitet diese Schritte ein und setzt sie um.
Die Pandemieplanungen der Verkehrsunternehmen bestehen bereits seit 2009 und werden derzeit laufend an die Vorgaben von Bund und Ländern sowie an die Vorsorgeempfehlungen des Robert Koch-Instituts angepasst. Sie sehen umfassende Maßnahmen zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern vor. Hierzu zählen Vorsorgemaßnahmen, die im Wesentlichen den allgemeinen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts folgen, aber auch differenzierte Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs wichtig sind. Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste bei behördlich festgestellten Infektions-Verdachtsfällen sind unter "Was passiert bei einem Corona-Verdachtsfall im Zug?" beschrieben.
Entscheidungen über die Einschränkung des Nahverkehrs liegen bei den zuständigen Krisenstäben auf kommunaler, Kreis-, Länder- oder Bundesebene, in denen die für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit verantwortlichen Institutionen (Politik, Polizei, Feuerwehr etc.) vertreten sind.
Ja, auch hier hat der Fahrgast die Möglichkeit, die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch zu nehmen. Sie gilt bei einer Abfahrtsverspätung ab 20 Minuten an der Abfahrtshaltestelle. Dabei wird die Abfahrt durch den aktuell gültigen Fahrplan definiert, d.h. bei Baustellen und anderen geplanten Maßnahmen gilt die Abfahrtszeit des Ersatz- bzw. Baustellenfahrplans. Nähere Infos dazu gibt es hier.
Die Niederlande und Belgien sind Corona-Risikogebiete. Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland fahren, müssen vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Das Formular dafür finden Sie unter www.einreiseanmeldung.de. Nicht betroffen sind insbesondere Grenzpendler*innen – also Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur für 24 Stunden nach Deutschland einreisen. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie beim Land NRW.
Aktuelle Meldungen der Verkehrsverbünde und -unternehmen
Informationen und Meldungen zur Nahverkehrssituation in Ihrer Region erhalten Sie bei den Verbünden und Verkehrsunternehmen:
- Hinweise zu Corona im Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Aktuelle Maßnahmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
- Zur aktuellen Lage im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
- Ansprechpartner*innen für den WestfalenTarif
- Aktuelle Informationen des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
- Fahrgastinformationen der Deutschen Bahn zu Corona
- Fahrgastinformationen der eurobahn zu Corona
- Fahrgastinformationen der NordWestBahn zu Corona
- Bahnbetriebliche Situation bei der WestfalenBahn
- Informationen der kommunalen Verkehrsunternehmen auf den jeweiligen Websites
Kontaktmöglichkeiten für Fahrgäste
- NRW-Nahverkehr: Schlaue Nummer 01806 50 40 30 (max. 60 Cent pro Anruf via Mobilfunk / 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)
- Abellio: kostenlose Hotline 0800 223 5546
- Deutsche Bahn: kostenlose Hotline 0800 5 14 15 14 / Online
- Eurobahn: kostenfreie Hotline 00800 387 622 46