

Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.
Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle ab, als im aktuell gültigen Fahrplan angegeben, oder fällt aus.
Wenn Sie ein Taxi oder ein Sharing-Angebot nutzen:
Bei Verspätungen am Tag (5 bis 20 Uhr) gibt es eine Kostenerstattung von bis zu 30 Euro. Am Abend und in der Nacht (20 bis 5 Uhr) bekommen Sie sogar eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro.
Wenn Sie den Fernverkehr nutzen:
Bei Fernverkehrszügen werden die Zusatzkosten komplett ohne Begrenzung erstattet.
Holger L. möchte Freitagnacht mit seiner Frau um 23 Uhr von Euskirchen nach Köln fahren. Der Zug hat jedoch eine Verspätung von 40 Minuten. Sie nehmen daher für die Heimreise ein Taxi. Beide können jeweils einen Erstattungsantrag mit anteiliger Taxiquittung bei dem Verkehrsunternehmen einreichen und eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro pro Person beantragen.
Lisa H. fährt Samstagsmittags um 12 Uhr von Wuppertal nach Köln. Aufgrund einer betriebsbedingten Störung fällt ihr RE aus. Der nächste käme erst eine Stunde später. Sie erwirbt deshalb ein Fernverkehrsticket und nutzt daher den ICE für ihre Fahrt. Hinterher kann sie einen Erstattungsantrag an das Verkehrsunternehmen senden.
Nina K. möchte von Soest nach Münster reisen. Ihre Regionalbahn fährt pünktlich los, kommt jedoch aufgrund von Bauarbeiten an der Strecke 10 Minuten verspätet am Umsteigebahnhof in Hamm an, sodass sie den geplanten Anschlusszug nach Münster verpasst. Sie hat keine Erstattungsansprüche und muss auf den nächsten Nahverkehrszug warten.
Moritz B. ist auf dem Weg von Essen nach Aachen. Aufgrund eines anhaltenden, schweren Sturms ist ein Baum auf das Gleis gestürzt, weshalb der Zug, den er nehmen wollte, ausfällt. Die Räumarbeiten dauern aufgrund des Wetters mehrere Stunden. Da es sich um einen unwetterbedingten Ausfall handelt, kann Moritz die Mobilitätsgarantie nicht nutzen und muss eine andere Verbindung finden.
Emre G. möchte mit der Bahn von Bochum nach Dortmund fahren. Kurz zuvor wird bei Bauarbeiten in Dortmund eine Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden. Da diese entschärft werden muss, werden der Hauptbahnhof und die Schienenwege gesperrt. Emre muss seine Fahrt nun gänzlich neu planen. Denn eine Bombenentschärfung gilt bei der Mobilitätsgarantie NRW als Ausschlussgrund, weil Sperrungen fast immer mehrere Stunden vorher angekündigt werden.
Voraussetzungen
✓ | Das gewünschte Nahverkehrsmittel fällt aus bzw. fährt mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle ab. | |
✓ | Sie haben ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW-Tarif (kein Fernverkehrsticket). | |
✓ | Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt. |
Erstattungsverfahren
✓ | Reichen Sie den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat. | |
✓ | Legen Sie die benutzten IC-/EC-/ICE-Tickets oder die Taxiquittung im Original oder den Beleg über das Sharing-Angebot dem Erstattungsantrag bei. | |
✓ | Vergessen Sie nicht das Nahverkehrsticket, mit dem Sie ursprünglich unterwegs waren: Einzeltickets legen Sie im Original, Zeitfahrausweise in Kopie bei. |
Bei Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten oder bei Ausfällen, die zu Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten führen. Nach der eigentlichen, fahrplanmäßigen Abfahrt Ihrer Nahverkehrslinie haben Sie 60 Minuten Zeit, auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umzusteigen bzw. ein Taxi oder ein Sharing-Angebot für Ihre Fahrt zu nutzen.
Im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs.
In fast allen Bussen und Bahnen im NRW-Nahverkehr. Sie gilt nicht auf den Linien des PaderSprinters in Paderborn.
Für alle nordrhein-westfälischen Verbundtickets und für die Tickets des NRW-Tarifs.
Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs, d.h. 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt des verspäteten Nahverkehrsmittels. Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten Nahverkehrsmittels erfolgen. Der Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW entfällt, wenn das verspätete Verkehrsmittel an der Abfahrtshaltestelle trotzdem noch genutzt wurde.
Ja. Sie gilt auch für auf einem Ticket unentgeltlich mitreisende Personen.
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt selbstverständlich auch für Schwerbehinderte mit eingetragener Fahrtberechtigung im ÖPNV. Es gelten dieselben Bedingungen wie für andere Fahrgäste auch. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW.
Nein. Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Grundsätzlich kommt die Mobilitätsgarantie NRW nur bei Ausfällen und Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten an der Starthaltestelle zur Anwendung. Nicht aber, wenn das betreffende Verkehrsmittel wegen Überfüllung keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen kann.
Ja, d. h. Sie bezahlen die Taxifahrt und lassen sich eine Quittung geben. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig ist, dass Sie die Originalbelege aufbewahren und mit dem Erstattungsantrag einreichen. Für das Sharing-System reichen Sie einen Beleg ein, den Sie über Ihr Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken können.
Die Erstattung von Taxikosten bei mehreren Mitfahrer*innen ist abhängig vom genutzten Ticket.
Sind die Personen mit eigenen, unterschiedlichen Tickets unterwegs, so muss jede Person einen eigenen Erstattungsantrag stellen und eine Quittung über die anteiligen Taxikosten einreichen.
Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können dagegen einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Taxiquittung einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben.
Bei mehreren Mitfahrer*innen erfolgt die Erstattung von Sharing-Kosten ähnlich wie die Erstattung von Taxikosten.
Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können einen gemeinsamen Antrag mit einem gemeinsamen Kostenbeleg einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben.
Personen, die mit unterschiedlichen Tickets unterwegs, müssen einen eigenen Erstattungsantrag stellen. Sie brauchen eine Kopie des Belegs mit einem Vermerk über die anteiligen Kosten.
Nein. Kosten für eine private Pkw-Nutzung können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht erstattet werden. Vollständig erstattet werden die Kosten für die Nutzung von IC, EC oder ICE sowie anteilig die Kosten für ein Taxi oder für ein Sharing-Angebot (tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro).
Eine Erstattung zusätzlicher Fahrtkosten im Nahverkehr sieht die Mobilitätsgarantie NRW nicht vor. Wenn hier eine Erstattung erfolgt, dann ist dies eine Kulanzleistung der Verkehrsunternehmen.
Die Züge anderer Anbieter im Fernverkehr sind nicht in die Verbundtarife integriert, deshalb ist eine Nutzung anderer Fernverkehrszüge als die der Deutschen Bahn, nämlich IC, EC und ICE, im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht möglich.
Tagsüber (5 bis 20 Uhr) werden Taxikosten sowie Kosten für ein Sharing-Angebot bis zu 30 Euro pro Person erstattet, in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 60 Euro. Bei Fernverkehrszügen werden die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.
Den Erstattungsantrag erhalten Sie hier oder in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen in NRW.
Den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag und die Begleitbelege reichen Sie bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung oder den Ausfall verursacht hat.
Sie müssen den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen einreichen.
Bei elektronischen Tickets unterscheidet man zwischen Online- und HandyTickets. Online-Tickets können ausgedruckt und dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Etwas anders ist das Verfahren bei HandyTickets. Hier können über den persönlichen Ticket-Account bzw. das persönliche Kundenportal (Sammel-)Quittungen ausgestellt und ausgedruckt werden. Diese Quittungen werden dann dem Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW beigelegt. Kunden, die ein Handyticket ohne eine Registrierung (anonymer Gastkauf) genutzt haben, können einen Nachweis des jeweilig genutzten Zahlart (z.B. die Übersicht des Paypal-Kontos) beilegen. Einige Verkehrsunternehmen erstellen auf Anfrage auch manuelle Quittungen auf Basis der Ticket ID des erworbenen Tickets.
Über Ihren Kunden-Account beim jeweiligen Sharinganbieter können Sie den Buchungsbeleg in der Regel ausdrucken und dann als Nachweis dem Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW beilegen.
PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, Firma Pollmann Reisen GmbH, Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG, ÖSPV im Stadtgebiet Osnabrück, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express
Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Eine Erstattung bei Unregelmäßigkeiten durch Stürme und Unwetter ist deshalb ausgenommen. Maßgeblich hierfür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes.
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Die Erstattung trägt immer das Verkehrsunternehmen, das die verspätete oder ausgefallene Bus- oder Bahnlinie betreibt. Damit die Erstattungsanträge überprüfbar bleiben, greift die Mobilitätsgarantie nur an der Starthaltestelle. Allerdings können die betroffenen Fahrgäste dann mit IC, EC oder ICE bzw. mit dem Taxi oder einem Sharing-Angebot direkt zu ihrem eigentlichen Ziel fahren. Bei der Nutzung von Taxi oder Sharing-System werden die Kosten jedoch nur anteilig erstattet, tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro.
Allgemeine Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW beantwortet das Serviceteam von mobil.nrw und die Schlaue Nummer. Fragen zu einzelnen Erstattungsanträgen beantwortet das Verkehrsunternehmen, bei dem die Anträge eingereicht wurden.
Einige Verkehrsverbünde/-gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die lokalen Garantien gelten. Außerdem können Sie alternativ möglicherweise Leistungen nach dem Fahrgastrechtegesetz in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Fahrgastrechte legen bundesweit einen Mindeststandard fest, gelten aber nur im Eisenbahnverkehr.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits Entschädigungen aus den lokalen Garantien oder nach den Regelungen des Fahrgastrechtegesetzes in Anspruch genommen haben, so gelten Ansprüche aufgrund der Mobilitätsgarantie NRW als abgegolten.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Die VRR-Mobilitätsgarantie sieht höhere Erstattungsbeiträge für Kund*innen mit BärenTicket oder Ticket2000 vor, nämlich bis zu 50 Euro rund um die Uhr. Darüber hinaus bieten einige Verkehrsunternehmen im VRR ihren Kund*innen ein zusätzliches, freiwilliges Pünktlichkeitsversprechen. Danach erstatten die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Kund*innen mit VRR-Tickets schon bei Verspätungen ab 10 Minuten den Preis eines VRR-EinzelTickets der Preisstufe A.
Weitere Infos unter: www.vrr.de/de/service/hilfe-kontakt
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Die VRS-Mobilitätsgarantie sieht höhere Erstattungsbeiträge für Abonnent*innen des Aktiv60Tickets, des Monats- und des Formel9Tickets sowie Inhaber eines Job- oder eines Großkunden Tickets vor. Sie erhalten zwischen 5 Uhr und 20 Uhr eine Kostenerstattung von maximal 35 Euro, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr von maximal 60 Euro.
Weiter Infos unter: www.vrs.de/service/mobilitaetsgarantie
Ihren Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW reichen Sie bitte direkt beim zuständigen Verkehrsunternehmen ein. Die Postadressen finden Sie nachfolgend.
Abellio Rail NRW GmbH
Schmalkalder Straße 3
42859 Remscheid
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DB Regio AG – Region NRW
Bahnhofstraße 1–5
48143 Münster
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Euregiobahn c/o Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen
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KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
Unionstraße 3
59067 Hamm
Zum Online-Formuar
Hessische Landesbahn Standort Siegen
Am Bahnhof 4-12
57072 Siegen
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Mittelrheinbahn / Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Beatusstraße 136
56073 Koblenz
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National Express Rail GmbH
Maximinenstraße 6
50668 Köln
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NordWestBahn
Franz-Lenz-Straße 5
49084 Osnabrück
Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
An der Regiobahn 15
40822 Mettmann
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Rurtalbahn GmbH
Kölner Landstraße 271
52351 Düren
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VIAS Rail GmbH Region West
Kölner Landstraße 271
52351 Düren
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WestfalenBahn GmbH
Zimmerstraße 8
33602 Bielefeld
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Die Betreiber regionaler Linienverkehre und die Verkehrsunternehmen im kommunalen ÖPNV finden Sie auf den Websites der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.