Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) rufmobil.nrw
Die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (im Folgenden „VRR“) betreibt unter dem Namen rufmobil.nrw eine Buchungsplattform für eine bedarfsgesteuerte Personenbeförderung durch Kraftfahrzeuge (nachfolgend On-Demand-Dienste) in NRW.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der rufmobil.nrw-Buchungswebsite und -App. Hierunter fallen auch die telefonischen Buchungen bei den Verkehrsunternehmen, da diese ebenfalls über die rufmobil.nrw-Software abgewickelt werden. Die gebuchten Beförderungsleistungen unterliegen den im jeweiligen Verkehrsgebiet gültigen Gemeinschaftstarifen der Verkehrsverbünde.
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragspartner
(1) Der VRR vermittelt über die rufmobil.nrw-Plattform bedarfsgesteuerte
Personenbeförderungsleistungen. Hierbei handelt es sich um ein Mobilitätsangebot des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
(2) Die an der Personenbeförderungsleistung interessierte Person (nachfolgend als „Nutzer“
bezeichnet) kann die Leistung mittels App, Website oder telefonisch buchen. Hierzu wird
ein Vertrag über die Nutzung der On-Demand-Dienste mit dem jeweils zuständigen
Verkehrsunternehmen geschlossen.
(3) Die rufmobil.nrw-App und die Buchungswebseite zur Buchung der On-Demand-Dienste
werden durch den Softwaredienstleister Via Technologies Europe B.V. (nachfolgend
„Via“) bereitgestellt.
(4) Die gebuchte Personenbeförderungsleistung wird vertraglich verantwortlich durch
Verkehrsunternehmen erbracht. Die jeweils verantwortlichen Verkehrsunternehmen
erbringen die Personenbeförderungsleistung im eigenen Namen, unter eigener
Verantwortung und für eigene Rechnung. Die verantwortlichen Verkehrsunternehmen
werden vor der Buchung ausgewiesen; dies kann auch in den im jeweiligen
Verkehrsgebiet geltenden lokalen Tarif- und Beförderungs- oder Nutzungsbedingungen
(im Folgenden: besondere Nutzungsbedingungen) geschehen. Der VRR ist an der
Beförderung nicht beteiligt.
§ 2 Beförderungsvertrag
(1) Der Vertragsabschluss zur Nutzung der On-Demand-Dienste
(Personenbeförderungsvertrag) kommt mit dem Nutzer und dem jeweils verantwortlichen
Verkehrsunternehmen zustande. Voraussetzung für den Abschluss des
Personenbeförderungsvertrages ist eine Bestellung dieser Dienste über die in § 4
genannten Wege, die Zustimmung zu diesen AGB und den besonderen
Nutzungsbedingungen des lokalen Angebots durch den Nutzer sowie der Verfügbarkeit
der angebotenen Dienste von Seiten des Verkehrsunternehmens.
(2) Der Nutzer gibt mit seiner Bestellung des On-Demand-Dienstes ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Personenbeförderungsvertrags ab. Die Bestellung der
On-Demand-Dienste ist rechtsverbindlich und keine bloße Reservierung. Der VRR weist
darauf hin, dass gemäß § 312 Abs. 8 BGB auf Verträge über die Beförderung von
Personen lediglich § 312a Absatz 1 und 3 bis 6 anzuwenden ist, und dem Nutzer
insbesondere kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zusteht.
(3) Der Beförderungsvertrag tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung in der App oder auf der
Buchungswebsite oder nach Abschluss der telefonischen Buchung in Kraft. Vorher
besteht kein Anspruch auf Beförderung durch die On-Demand-Dienste. Der Fahrpreis ist
mit Abschluss des Beförderungsvertrages fällig. In Verkehrsgebieten mit
Zahlungsmöglichkeit im Fahrzeug ist der Fahrpreis, bei Wahl dieser Zahlungsmöglichkeit
durch den Nutzer, vor Fahrtantritt zu entrichten.
(4) Im Einzelfall behält sich das zuständige Verkehrsunternehmen vor, das Vertragsangebot
des Fahrgastes abzulehnen oder das Konto zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte
für einen wesentlichen Verstoß aus diesen AGB oder gegen geltendes Recht vorliegen.
(5) Es gelten die lokalen Nutzungsbedingungen, insbesondere die lokalen Tarif- und
Beförderungsbedingungen.
§ 3 Fahrausweiserwerb und Bezahlung
(1) Die Möglichkeiten zum Erwerb von Fahrausweisen für die Benutzung der On-Demand-
Dienste sowie die Zahlungsarten können je Verkehrsgebiet variieren. Das Nähere ist den
besonderen Nutzungsbedingungen der lokalen Angebote zu entnehmen.
(2) Etwaig gewährte Rabatte für bestimmte Nutzergruppen sind den besonderen
Nutzungsbedingungen der lokalen Angebote zu entnehmen.
(3) Das verantwortliche Verkehrsunternehmen kann für sein Angebot eine Bezahlung über
die rufmobil.nrw-App oder -Website und deren Webshop ermöglichen. Zur Abwicklung
dieses e-Payment-Services werden die Dienstleistungen des Finanzunternehmens
Stripe Technology Company Limited (STC) (nachfolgend Stripe) in Anspruch genommen.
Alle Zahlungsmethoden stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur
Verfügung.
Der Nutzer kann für Bestellungen im Webshop zwischen verschiedenen
Zahlungsmethoden wählen. Angeboten werden SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und
PayPal. Andere Zahlungsmethoden sind in der App und Webbuchung ausgeschlossen.
Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten der genannten
Zahlungsmethoden besteht nicht.
§ 4 Bestellung und Inanspruchnahme der On-Demand-Dienste
(1) Die Bestellung der On-Demand-Dienste erfolgt über das Nutzerkonto in der rufmobil.nrw-
App, der -Buchungswebsite oder - sofern dies vom verantwortlichen
Verkehrsunternehmen angeboten wird - telefonisch.
Die Bestellung ist personengebunden. Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten,
die Bestellung ist nicht an Dritte übertragbar. Der Nutzer kann Fahrten für weitere
Mitreisende mitbuchen, sofern er selbst an der Fahrt teilnimmt. Die maximale Anzahl der
Mitreisenden kann je Verkehrsgebiet variieren. Bei der Bestellung muss die genaue
Anzahl der Mitreisenden angegeben werden. Wird die bei der Bestellung angegebene
Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige
Personen von der Fahrt auszuschließen.
(2) Bei der Bestellung sind der gewünschte Abfahrtsort sowie Zielort, die gewünschte
Personenzahl und eine gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit anzugeben.
(3) Nach Abschluss der Bestellung erhält der Nutzer eine Bestellbestätigung mit den
notwendigen Informationen der gebuchten Fahrt.
(4) Die im Rahmen der Buchung mitgeteilte Abhol- oder Ankunftszeit sind Schätzungen auf
Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebiets zum
Zeitpunkt der Bestellung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
(5) Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem On-Demand-Angebot verbundenen
Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung
auf einem bestimmten Fahrweg noch zur Durchführung innerhalb der prognostizierten
Fahrtzeit.
(6) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er den Abholort pünktlich zum in der
Bestellbestätigung angegebenen Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine Wartepflicht
seitens des On-Demand-Dienstes.
§ 5 Stornierung von Bestellungen, Erstattung von Fahrtkosten, Ausfall von Fahrten
(1) Stornierungsbedingungen können je Verkehrsgebiet variieren. Diese sind den
besonderen Nutzungsbedingungen der lokalen Angebote zu entnehmen.
(2) Im Falle sich nutzerseitig wiederholender Stornierungen oder No-Shows behält sich das
zuständige Verkehrsunternehmen vor, das Nutzerkonto auszusetzen oder zu löschen,
was zum Ausschluss der Nutzung des On-Demand-Dienstes führt. Dies liegt in alleinigem
Ermessen des zuständigen Verkehrsunternehmens.
§ 6 Nutzerkonto
(1) Zur Nutzung der rufmobil.nrw-App und -Buchungswebsite bedarf es einer Registrierung
des Nutzers. Für die Nutzung von App und Buchungswebsite fallen keine Kosten an.
(2) Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:
• Vor- und Nachname
• Mobilfunknummer
• E-Mail-Adresse
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die separaten
Datenschutzhinweise.
(3) Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit diesen AGB
einverstanden.
(4) Die VRR kann das Konto des Nutzers auch für die gesamte Plattform sperren, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer
wiederholt trotz Abmahnung oder in schwerwiegender Weise gegen die vorliegenden
AGB oder die besonderen Nutzungsbedingungen oder Tarif- und
Beförderungsbedingungen eines verantwortlichen Verkehrsunternehmen verstößt. Ein
wichtiger Grund liegt zudem vor, wenn das Konto des Nutzers wiederholt oder aufgrund
schwerwiegender Verstöße gegen die Nutzungs- oder Tarif- und
Beförderungsbedingungen von einem verantwortlichen Verkehrsunternehmen gesperrt
wurde. Ein wichtiger Grund liegt ebenso vor, wenn das Konto erkennbar ausschließlich
oder überwiegend mit der Absicht genutzt wird, den Betrieb oder die Integrität der On-
Demand-Plattform zu stören.
§ 8 Kündigung
(1) Der Nutzungsrahmenvertrag und das mit der Registrierung eingerichtete Nutzerkonto
kann vom Nutzer jederzeit in der App, auf der Website oder schriftlich gegenüber dem
Plattformbetreiber VRR oder jedem angeschlossenem Mandanten fristlos gekündigt
werden. Eine ordentliche Kündigung seitens des Plattformbetreibers kann mit einer 14-
tägigen Frist über E-Mail oder schriftlich erfolgen. Offene Forderungen bleiben auch bei
einer wirksamen Kündigung bestehen.
(2) Den zuständigen Verkehrsunternehmen steht bei geeignetem Grund die Möglichkeit zur
fristlosen Kündigung zu. Ein solcher Kündigungsgrund kann sich ergeben:
• aus den in diesen AGB genannten Gründen
• bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
• bei Missbrauch der Leistungen von Vertragspartnern
• wenn ein weiterer wichtiger Grund vorliegt, der eine Unzumutbarkeit der
Vertragsfortführung begründet.
§ 10 Haftung des VRR
(1) Der VRR übernimmt keine Haftung für die jederzeitige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
der rufmobil.nrw-Plattform und des Kundenkontos und der dort angebotenen Funktionen.
(2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des VRR, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der VRR nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht
wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 – 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des VRR, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht
werden.
(5) Die sich aus Abs. 1 – 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der
VRR den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(7) Eine Haftung für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Nutzers
beruhen, ist ausgeschlossen.
(8) Der VRR haftet auch nicht für Schäden im Zusammenhang mit den Leistungen, die über
das Kundenkonto gebucht werden. Insofern gelten allein die mit dem jeweiligen
Verkehrsunternehmen geschlossenen separaten Verträge mit den dortigen
Bedingungen, insbesondere den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen.
§ 10 Datenschutz
(1) Es gelten die Datenschutzhinweise, die hier eingesehen werden können.
§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der VRR ist berechtigt, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen,
wenn die Änderungen aufgrund einer für den VRR bei Vertragsschluss
unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße
oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderung für die weitere
Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Änderung der Hauptleistungspflichten ist ausgeschlossen.
(3) Die geänderten AGB übermittelt der VRR dem Nutzer mindestens vier Wochen vor dem
geplanten Inkrafttreten in Textform und weist dabei auf die Neuregelungen sowie das
Datum des Inkrafttretens der geänderten AGB gesondert hin. Erfolgt bis zum Inkrafttreten
der geänderten AGB keine Erklärung des Nutzers, ob er die geänderten AGB für die
weitere Inanspruchnahme des Kundenkontos akzeptiert, gelten die geänderten
Bedingungen als vereinbart. Der VRR weist den Kunden gesondert auf diese Rechtsfolge
hin.
§ 12 Streitbeilegungsverfahren
(1) Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, hat
die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Bei Streitigkeiten aus einem Onlinekauf- oder -dienstleistungsvertrag können Verbraucher über dieses Portal die
jeweils zuständige Streitbeilegungsstelle finden, die sich mit ihrem Anliegen befasst.
(2) Der VRR ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem VRR und den Nutzern findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der
Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates,
in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben
unberührt.
(2) Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter
Gelsenkirchen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Vertragsbestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung
vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise
vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt
gewesen wäre. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Durchführung
oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt.