FAQ und
Downloads

Fragen, Antworten und Infomaterial

Hier findest du die am häufigsten gestellten Fragen und hilfreiche Downloads nach Themen sortiert. Klicke einfach auf das Thema und du erhältst die entsprechende Antwort oder Datei.

Tickets und Tarife

Welche Tickets gibt es im NRW-Tarif?

Der NRW-Tarif ist der landesweite Tarif für Nahverkehrsfahrten zwischen den Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Er bietet Tickets für einzelne Fahrten, Tagestickets, Wochentickets, Monatstickets und Jahrestickets, außerdem Anschlusstickets für Kund*innen, die Zeitkarten der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Verbundtickets und den Tickets im NRW-Tarif?

Die Verbundtickets gelten in den jeweiligen Regionen der Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr (VRR), Rhein-Sieg (VRS), Aachen (AVV) und des WestfalenTarifs. Der NRW-Tarif gilt für landesweite Nahverkehrsfahrten, die über die jeweiligen Verbundgrenzen führen.

Welche Tickets gibt es für Schüler*innen und Auszubildende?

Die einzelnen Verbundtarife – VRR, VRS, AVV und WestfalenTarif – bieten Schüler-Tickets und Azubi-Tickets mit regionaler Gültigkeit an. Im NRW-Tarif gibt es für Schüler*innen das SchönerMonatTicket NRW Schüler bzw. das SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo, die nur für landesweite Nahverkehrsfahrten gelten. Auszubildende können ihr regionales Azubi-Ticket mit dem NRWupgradeAzubi für landesweite Fahrten ergänzen.

Welche Tickets gibt es für Pendler*innen

Für Pendler*innen und Vielfahrer*innen bietet der NRW-Tarif das SchönerMonatTicket NRW und das SchönesJahrTicket NRW an. Beide Tickets gibt es auch im Abonnement als das SchönerMonatTicket NRW Abo und SchönesJahrTicket NRW Abo. Wer 60 Jahre alt und aktiv ist, nutzt das Schöne60Ticket NRW. Außerdem bieten die einzelnen Verbundtarife – VRR, VRS, AVV und WestfalenTarif – Job- und Monatstickets an.

Wo finde ich Ticketpreise?

Die Preisangaben für die Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs findest du in unseren Ticketbeschreibungen sowie im Tariffolder. Dazu gehören nachfolgende Tickets:

  • SchöneFahrtTicket NRW
  • SchönerTagTicket NRW Single
  • SchönerTagTicket NRW 5 Personen
  • EinfachWeiterTicket NRW
  • SchönesJahrTicket NRW
  • Schöne60Ticket NRW
  • SchöneFerienTicket NRW
  • FahrradTagesTicket NRW

Die Preise für die Relationspreistickets des NRW-Tarifs – SchöneReiseTicket NRW, AnschlussTicket NRW, SchöneWocheTicket NRW und das SchönerMonatTicket NRW – werden streckenbezogen berechnet. Hier kannst du die Preise über unsere Fahrplanauskunft und den angeschlossenen Tarifberater ermitteln.  

Wo sind die Tickets des NRW-Tarifs erhältlich?

Die Tickets des NRW-Tarifs sind an allen DB- und VRR/Abellio-Ticketautomaten, in den DB Reisezentren in NRW sowie bei weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen in NRW erhältlich. Pauschalpreistickets sind in den Verkaufsstellen vieler weiterer Verkehrsunternehmen und teilweise auch bei Busfahrer*innen erhältlich.

Darüber hinaus gibt es viele Tickets im Online-Ticketshop der Deutschen Bahn sowie als HandyTickets über die Accounts der Verkehrsverbünde in NRW. Abo-Tickets im NRW-Tarif sind über die Vertriebsdienstleister DB Vertrieb GmbH, ASEAG, OWL Verkehr GmbH und die Rheinbahn erhältlich.

SchönerTagTicket NRW

Muss die Gruppe beim SchönerTagTicket NRW 5 Personen von Anfang an zusammenfahren oder sind Zustiege möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, dass einzelne Gruppenmitglieder an einer späteren Haltestelle zusteigen. Allerdings muss klar erkennbar sein, dass diese zur Reisegruppe gehören. Denn die Erweiterung und Veränderung der Zusammensetzung der Reisegruppe nach Fahrtantritt ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie die Weitergabe bereits genutzter SchönerTagTickets NRW 5 Personen. Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen enthält das SchönerTagTicket NRW 5 Personen ein Namensfeld, das bei mehreren gemeinsam reisenden Personen durch den*die Kund*in mit der längsten Reisestrecke in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der*die Kund*in durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Kann ich mit dem SchönerTagTicket NRW das ganze Wochenende durchfahren?

Nein. Das SchönerTagTicket NRW Single und das SchönerTagTicket NRW 5 Personen gelten – wie der Name sagt – einen Tag lang. Allerdings gilt der Tag immer bis zum sogenannten Betriebsschluss und der ist jeweils bis 3.00 Uhr des Folgetags. Wer also ein Ticket für den Samstag kauft, kann damit noch nach Mitternacht am Sonntag bis 3.00 Uhr in der Frühe fahren.

Gilt das SchönerTagTicket NRW auch, wenn ich in andere Bundesländer oder in die Niederlande fahre?

Das SchönerTagTicket NRW Single und das SchönerTagTicket NRW 5 Personen gelten in allen Bussen und Bahnen des NRW-Nahverkehrs. Bei Fahrten über die Landesgrenzen hinaus gibt es einige Sonderregelungen. Diese sind im Anhang 1c zu den Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif (siehe Downloads) erklärt.

EinfachWeiterTicket NRW

Warum gibt es das AnschlussTicket NRW nicht mehr?

Um Fahrten über die Verbundgrenzen hinaus zu erleichtern, wurde zum 1.1.2021 der Geltungsbereich des EinfachWeiterTickets erweitert. Nun dürfen Fahrgäste damit auch aus oder in das Gebiet des WestfalenTarifs fahren. Das AnschlussTicket NRW, das früher dafür benötigt wurde, hat also keinen Nutzen mehr und wurde deshalb abgeschafft. Hier findest du nähere Informationen zum EinfachWeiterTicket NRW.

Wie sieht der Geltungsbereich des EinfachWeiterTickets NRW aus?

Das EinfachWeiterTicket NRW darf im gesamten Geltungsbereich der PauschalpreisTickets des NRW-Tarifs genutzt werden – also auch auf einigen Streckenabschnitten außerhalb von NRW. Eine Übersicht dazu findest du im Infoportal.

Was ist der Unterschied zwischen dem EinfachWeiterTicket NRW und einem Anschluss- oder Zusatzticket in meinem Verbund?

Das EinfachWeiterTicket NRW erweitert den Gültigkeitsbereich eines vorhandenen Zeit- oder Abotickets für Fahrten zwischen den vier Verkehrsverbünden. Darüber hinaus bieten die vier Verbundtarife VRR, VRS, AVV und WestfalenTarif eigene Zusatz- oder Anschlusstickets an. Dieses Tickets erweitern ebenfalls den Gültigkeitsbereich einer vorhandenen Zeitkarte oder bieten weitere Zusatzleistungen, aber sie gelten immer nur innerhalb des ausgebenden Verkehrsverbundes.

Sind Anschlussfahrten auch noch mit Verbundtickets möglich?

Für Kund*innen mit einem entsprechenden Basisticket ist das EinfachWeiterTicket NRW für verbundraumübergreifende Fahrten zumeist die günstigste Lösung. Daneben bietet sich in seltenen Fällen das „Anstoßen von Verbundtickets“ an: Wer über eine Verbundgrenze fährt, braucht dabei jeweils ein gültiges Ticket für beide Tarife. Die Geltungsbereiche der beiden Tickets müssen in einem Punkt „anstoßen” oder „überlappen”. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Ticket für den benachbarten Tarifraum entweder bereits vor Fahrtantritt oder im Zug entwertet werden darf. 

Auf meinem Aboticket kann ich eine Person mitnehmen: Welches Ticket braucht diese Person, wenn wir gemeinsam über die Verbundgrenze fahren?

Reisen mehrere Personen im Rahmen einer Mitnahmeregelung zusammen, so ist bei Vorlauf- oder Anschlussfahrten für jede Person ein zusätzliches EinfachWeiterTicket NRW erforderlich.

Mit welchen Basistickets kann ich das EinfachWeiterTicket NRW nutzen?

Diese Tickets kannst du mit dem EinfachWeiterTicket NRW kombinieren:

  • Zeitfahrausweise des VRR, VRS, AVV und WestfalenTarifs: beispielsweise Wochentickets, Monatstickets, Jobtickets, Seniorentickets oder Schülertickets
  • netzweit gültige KombiTickets des VRR, VRS, AVV und WestfalenTarifs
  • RelationspreisTickets des NRW-Tarifs mit unbeschränkter Fahrtenzahl: beispielsweise das SchöneWocheTicket NRW oder das SchönerMonatTicket NRW

Fahrtenplanung und Ticketkauf

Wie plane ich eine Fahrt mit Bus und Bahn?

Mit unserer Fahrplanauskunft kannst du jede Fahrt – ob tägliche Berufswege oder Ausflüge mit Freunden – schon im Voraus planen. Dafür gibst du einfach in der Eingabemaske die gewünschte Fahrt mit Start, Ziel, Datum und Uhrzeit ein. Beim Klick auf „Verbindung suchen“ zeigt diese die möglichen Verbindungen an. Unter jeder Fahrt steht ein Hinweis, ob ein Ticket des NRW-Tarifs oder eines Verkehrsverbundes benötigt wird. Mit dem angeschlossenen Tarifberater kannst du außerdem eine persönliche Tarifempfehlung ermitteln.

Wie finde ich heraus, ob ich ein Verbundticket oder ein Ticket aus dem NRW-Tarif benötige?

Unsere Fahrplanauskunft weist für jede Fahrt aus, ob ein Ticket des NRW-Tarifs oder eines Verkehrsverbundes benötigt wird.

Wie finde ich das richtige Ticket für meine Fahrt?

Bei der Wahl des passenden Tickets aus dem NRW-Tarif hilft der Tarifberater, den du über unsere Fahrplanauskunft findest. Du gibst dort einfach die gewünschte Fahrt in die Eingabemaske ein. Beim Klick auf „Verbindung suchen“ zeigt diese die möglichen Verbindungen an. Unter jeder Fahrt steht ein Hinweis, ob ein Ticket des NRW-Tarifs oder eines Verkehrsverbundes benötigt wird.

Bei Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes wird das jeweilige Ticket aus dem Verbundtarif für die Einzelfahrt angezeigt. Über den Button "Tarifberater" geht es dann auf die jeweilige Internetseite des Verkehrsverbundes.

Gilt für die Strecke der NRW-Tarif, wird der Preis für das SchöneReiseTicket NRW für die Einzelfahrt angezeigt. Klicke dann auf den Button "Tarifberater"  und gib dort dein Fahrtenprofil an. Dann ermittelt der Tarifberater eine persönliche Tarifempfehlung.

Wie funktioniert der Tarifberater und wie kann ich meinen Fahrpreis ermitteln?

Den Tarifberater findest du über unsere Fahrplanauskunft. Dort gibst du einfach in die gewünschte Fahrt ein. Beim Klick auf „Verbindung suchen“ zeigt diese die möglichen Verbindungen an. Unter jeder Fahrt steht ein Hinweis, ob ein Ticket des NRW-Tarifs oder eines Verkehrsverbundes benötigt wird.

Bei Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes wird das jeweilige Ticket aus dem Verbundtarif für die Einzelfahrt angezeigt. Über den Button "Tarifberater" geht es dann auf die jeweilige Internetseite des Verkehrsverbundes.

Gilt für die Strecke der NRW-Tarif, wird der Preis für das SchöneReiseTicket NRW für die Einzelfahrt angezeigt. Der Klick auf den Button "Tarifberater" führt dann zum Tarifberater für den NRW-Tarif. Hier findest du zunächst Informationen zum Geltungsbereich des für die Fahrt ausgewiesenen Tickets.

Darüber hinaus kannst du eine auf deine Bedürfnisse zugeschnittene Tarifempfehlung ermitteln. Dafür gibst du ein genaues Reiseprofil ein, zum Beispiel ob eine Hin- und Rückfahrt oder regelmäßige Fahrten anstehen. Wer eine Zeitkarte besitzt und eine Anschlussfahrt unternehmen will, wählt zu seinem Tarifraum das vorhandene Ticket aus. Zusatzangaben wie Schüler oder Studierender sind ebenso möglich wie die Preisberechnung für Gruppenfahrten. Durch einen Klick auf „Tarifempfehlung berechnen“ liefert das System eine maßgeschneiderte Tarifempfehlung.

Wie erhalte ich das NRW-Fahrplanbuch?

Das jährlich aktuelle NRW-Fahrplanbuch gibt es als kostenloses PDF sowie als kostenpflichtige Printausgabe. Das PDF findest du im Downloadbereich unter "Tarife, Tickets & Mobilität".  Die Printausgabe kannst du gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro plus Porto und Versandkosten im VRS-Fahrplanbücher-Shop bestellen. Weitere Informationen zum NRW-Fahrplanbuch findest du hier.

Mobilitätsgarantie NRW

Welche Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW sind verbindlich?

Verbindliche Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW findest du auf unserer Seite zur Mobilitätsgarantie sowie im jahresaktuellen Flyer zur Mobilitätsgarantie, der auch in vielen Kundenzentren der Verkehrsunternehmen in NRW ausliegt. 

Wo bekomme ich den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW?

Den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW findest du zum Download hier. Alternativ kannst du das digitale Formular ausfüllen.

Wann greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht?

Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.

Service-Chat NRW

Was ist der Service-Chat NRW und wofür ist er da?

Als digitaler Kommunikationsdienst ergänzt der Service-Chat NRW bestehende Angebote wie die Schlaue Nummer. Fahrgäste, die schnell und unkompliziert Auskünfte erhalten möchten, können über den Service-Chat NRW in Echtzeit mit Tarifexpert*innen chatten und so auf moderne Weise von Live-Beratung profitieren.

Wo finde ich den Service-Chat NRW?

Seit Oktober 2022 ist der Service-Chat NRW auf ausgewählten Seiten von mobil.nrw eingebunden, beispielsweise unter „Tickets im NRW-Tarif“. Über das Chat-Symbol am unteren rechten Bildschirmrand öffnet sich das Chatfenster.

Welche Fragen können über den Service-Chat NRW beantwortet werden?

Bei Fragen rund um Tickets und Tarife bietet der Service-Chat NRW persönliche Beratung. Künftig sollen auch Themen wie die Mobilitätsgarantie NRW, Auskünfte zu Störungen oder Informationen zu Sharing-Angeboten beauskunftet werden.

Umtausch und Erstattung

Kann ich die Tickets des NRW-Tarifs umtauschen?

Die Erstattungs- und Umtauschregelungen unterscheiden sich je nach Ticketart im NRW-Tarif. Eine „Erstattung“ ist eine Rückgabe des gekauften Tickets an das Verkehrsunternehmen, der*die Kund*in erhält den Fahrpreis (ggf. anteilig) zurück. Beim „Umtausch“ wird das gekaufte Ticket gegen ein anderes getauscht und der Differenzbetrag zwischen altem und neuem Ticket des NRW-Tarifs ausgeglichen. In beiden Fällen sind ggf. in den Tarifbestimmungen festgelegte Gebühren zu zahlen, um die Transaktionskosten des Verkehrsunternehmens auszugleichen. Die Details der Umtausch- und Erstattungsregelungen sind in Punkt 5 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif (siehe Downloads) erläutert.

Bitte beachte: Tickets, die über Online-Shops bezogen werden, können nicht widerrufen oder storniert werden, da diese ausgedruckt und zur sofortigen Nutzung verwendet werden können.

Wie funktioniert der Umtausch bei den Pauschalpreistickets?

Das SchöneFahrtTicket NRW, das SchönerTagTicket NRW, das FahrradTicket NRW und das SchöneFerienTicket NRW können nur vor dem ersten Geltungstag umgetauscht werden. Eine Erstattung ist nicht möglich. Online gekaufte Tickets können generell nicht umgetauscht werden, da diese ausgedruckt und zur sofortigen Nutzung verwendet werden können. Bei den Jahrestickets des NRW-Tarifs – SchönesJahrTicket NRW, SchönesJahrTicket NRW Abo, Schöne60Ticket NRW – ist ein Umtausch ebenfalls nur vor dem ersten Geltungstag möglich. Eine anteilige Fahrtkostenerstattung kann beim SchönesJahrTickets NRW bei mehr als 30 Tagen Krankheit im Geltungszeitraum erfolgen.

Wie funktioniert der Umtausch bei den Relationspreistickets?

Das SchöneReiseTicket NRW, das SchöneReiseTicket NRW Gruppe und das AnschlussTicket NRW können vor dem ersten Geltungstag umgetauscht und erstattet werden. Danach ist ein Umtausch unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr und ggf. einer Überweisungsgebühr möglich. Online gekaufte Tickets können generell nicht umgetauscht werden, da diese ausgedruckt und zur sofortigen Nutzung verwendet werden können. Die Relationspreistickets für eine Woche / einen Monat – SchöneWocheTicket NRW, SchönerMonatTicket NRW, SchönerMonatTicket NRW Azubi – können vor dem ersten Geltungstag umgetauscht und erstattet werden. Nach dem ersten Geltungstag ist ein Umtausch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich, eine Erstattung kann nur bei persönlichen Tickets erfolgen.

Wie lange kann ich ein Ticket des NRW-Tarifs umtauschen?

Undatierte Tickets des NRW-Tarifs sind bis zur nächsten Tarifanpassung uneingeschränkt gültig. Die Tarifanpassungen im NRW-Tarif erfolgen in der Regel zum Jahreswechsel. Danach können die Tickets noch drei Monate bis zum 31. März genutzt werden. Anschließend können die Tickets noch bis zu drei Jahre nach der Tarifanpassung beim verkaufenden Verkehrsunternehmen gegen ein Ticket zum aktuellen Preisstand (ohne Gebühr) umgetauscht werden. Online-gekaufte Tickets können generell nicht umgetauscht werden, da diese ausgedruckt und zur sofortigen Nutzung verwendet werden können.

Datierte Tickets des NRW-Tarifs können nur vor dem ersten Geltungstag umgetauscht werden. Ab dem ersten Geltungstag greifen unterschiedliche Regelungen. Die Details sind in Punkt 5 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif (siehe Downloads) erläutert.

Wie kündige ich ein Abonnement im NRW-Tarif?

Ein Abonnement im NRW-Tarif, z. B. SchönerMonatTicket NRW Abo, SchönesJahrTicket NRW Abo oder Schöne60Ticket NRW Abo, muss immer bei dem Vertriebsdienstleister gekündigt werden, mit dem der Abonnementvertrag geschlossen wurde. Nach Ablauf von 12 Monaten kann das Abonnement zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 10. Tag des Vormonats in Textform an das Verkehrsunternehmen erfolgen. Die weiteren Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif (siehe Downloads) erläutert.

Downloads

NRW-​Tarif: Tarifbestimmungen & Beförderungsbedingungen
  • mobil.nrw - Tarifbestimmungen NRW (gültig ab 01.01.2024)

    2 MB
  • mobil.nrw - Beförderungsbedingungen NRW (gültig ab 01.01.2024)

    598 KB
  • Tarifbestimmungen für den NRW-​Tarif 2023 (gültig ab 01.07.2023)

    2 MB
  • Beförderungsbedingungen für den NRW-​​Nahverkehr 2023 (gültig ab 01.07.2023)

    600 KB
Tickets, Tarife & Mobilität
Abo-Bestellscheine
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